doric column and logo

Artikel der Financial Times Deutschland über die Meldepflicht bei ausländischen Immobilienfonds

pdf icon

In dem Artikel „Fiskus besteht auf sofortiger Meldung“ (22.02.07) informiert die Financial Times Deutschland in ihrer heutigen Ausgabe ihre Leser über die Anzeigepflicht bei der Zeichnung eines Auslandsimmobilienfonds. Die Zeitung verweist darauf, dass eine entsprechende Mitteilung über die Zeichnung binnen Monatsfrist beim örtlichen Finanzamt zu erfolgen habe. Ansonsten drohten dem Anleger entsprechende Bußgelder.

Die Doric Asset Finance möchte in diesem Zusammenhang klarstellen, dass diese Meldepflicht nur für die Beteiligung an einer ausländischen Beteiligungsgesellschaft gilt. Für deutsche Beteiligungsgesellschaften - auch wenn diese eine Immobilie im Ausland halten - gilt diese Meldepflicht grundsätzlich nicht, da die Gesellschaft bereits bei einem deutschen Finanzamt geführt wird. Entsprechend sollte in dem Artikel besser von der Beteiligung an einer ausländischen Immobiliengesellschaft gesprochen werden, statt von einer Beteiligung an einer ausländischen Immobilie. Entscheidend für die Meldepflicht ist der Sitz der Beteiligungsgesellschaft nicht der Standort des erworbenen Wirtschaftgutes. Da es sich bei allen Doric-Gesellschaften jeweils um deutsche Beteiligungsgesellschaften handelt, besteht somit für den Anleger bei einer Beteiligung an einem der GENO Europafonds, London kein Handlungsbedarf.

zurückzurück