09-01-2009 - Wegfall des Progressionsvorbehaltes für Einkünfte aus EU-Staaten
Der Deutsche Bundestag hat Ende 2008 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 angenommen.
Die beschlossenen Änderungen bewirken unter anderem einen Wegfall des Progressionsvorbehaltes für Einkünfte aus EU-Staaten bzw. des EWR-Raumes. Dadurch sind diese ausländischen Einkünfte bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2008 nicht mehr im Rahmen der deutschen Steuererklärung zu berücksichtigen.
Von dieser Änderung profitieren alle Anleger, welche sich an den von der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH initiierten Fondsgesellschaften GENO EuropaFonds, London („7 Newgate Street“) und GENO EuropaFonds 2, London („Lion Plaza“) beteiligt haben.