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GENO Bioenergie 1

18-02-2008
Bundesrat zur EEG-Novelle - Anlagenbegriff

Der Bundesrat hat in seiner 841. Sitzung am 15. Februar 2008 beschlossen, zum Gesetzentwurf (EEG-Novelle) gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

In Artikel 1 ist in § 66 Abs. 1 im Eingangssatz nach der Angabe "§ 6" die Angabe, "§ 19 Abs. 1" einzufügen.

Hierdurch schließt sich der Bundesrat der Empfehlung der Bundesratsausschüsse an, dass der Anlagenbegriff für Vergütungszwecke nicht für bestehende Anlagen zum Tragen kommt und dadurch im Hinblick auf Vertrauensschutz keine „Rückwirkung“ auf vorhandene Anlagen erfolgt. Siehe dazu auch die Stellungnahme der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH vom 7. Dezember 2007.

Die vom Bundesrat nunmehr beschlossene Empfehlung entspricht der von der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH vertretenen Position, dass der Bioenergiepark in Penkun von der EEG–Novelle nicht „rückwirkend“ betroffen sein darf.

 

 

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