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Doric Energy | GENO Bioenergie

06-06-2008
Doric Informiert - Stellungnahme EEG 2009

Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung am 6. Juni 2008 das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und damit zusammenhängender Vorschriften (EEG 2009) beschlossen. Erklärte Intention des Gesetzgebers ist es, hinsichtlich bestimmter Regelungen auch solche Anlagen in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes einzubeziehen, die unter der Geltung des derzeitigen EEG geplant, genehmigt und errichtet wurden. Dies betrifft unter anderem die Definition des Anlagenbegriffes (siehe dazu auch Stellungnahme der Doric Asset Finance vom 7. Dezember 2007).

Karin Freia, Referatsleiterin beim Bundesministerium für Umwelt, führt dazu in dieser Woche gegenüber ECO Reporter aus: “Das Anlagensplitting wird im neuen EEG strikt unterbunden. Das wird auch rückwirkend wirksam. Für Altanlagen sollen ab Januar 2009 die neuen Berechnungssätze gelten“.

Unsere Anlage in Penkun ist ebenso wie viele andere kleinere Anlagen eine solche Altanlage. Eine entsprechende Regelung war, wie wir berichtet haben, bereits im ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung vom 5. Dezember 2007 enthalten. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme vom 15. Februar 2008 mit Blick auf eine mögliche Gefährdung der Wirtschaftlichkeit bestehender Anlagen und den verfassungsrechtlich gebotenen Bestandsschutz gefordert, den neu definierten Anlagenbegriff nur auf solche Anlagen anzuwenden, die nach Inkrafttreten des EEG 2009 in Betrieb genommen werden. Noch in ihrer Stellungnahme vom 5. März 2008 zu den Bedenken des Bundesrates hatte die Bundesregierung zugesagt, im weiteren Verfahren zu prüfen, wie (nicht ob) unerwünschte Auswirkungen auf Bestandsanlagen ausgeschlossen werden können.

Warum dies nun nicht geschehen ist, bleibt unklar. Tatsache ist jedoch, dass damit die Wirtschaftlichkeit großer Anlagen wie der in Penkun, aber auch die mehrerer in räumlicher Nähe zueinander errichteter Hofanlagen nun in eklatant verfassungswidriger Weise in Frage gestellt wird. Über die Hintergründe lässt sich nur rätseln. Einen kleinen Einblick gewähren vielleicht die Ausführungen des Sachverständigen Johannes Lackmann  (Aufsichtsratsvorsitzender der Biogas Nord AG, einer der Wettbewerber der EnviTec Biogas AG, die wesentlicher Zulieferer des Parks in Penkun war), der in der öffentlichen Anhörung des Bundestages vom 5. Mai 2008  ausführte, dass man insbesondere die Anlage in Penkun „vor die Wand fahren lassen müsse“. Schon der Sprachgebrauch des Experten Lackmann erstaunt – zumal er eine Erläuterung seiner Position, auf die sich auch die Bundesregierung gestützt zu haben scheint, schuldig geblieben ist. (siehe hierzu auch FTD vom 6. Juni 2008).

Die Folge der Anwendung der neuen Vorschriften auf den Bioenergiepark in Penkun bedeutet zwar nicht die Bestandsgefährdung des Parks, nach vorläufigen Berechnungen wäre jedoch von einem erheblichen Absinken der prognostizierten Ausschüttungen auszugehen. Dies wollen wir in dieser Form natürlich nicht hinnehmen.

Wir werden in jedem Fall die erforderlichen rechtlichen und gerichtlichen Schritte zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes einleiten. Ob dies allerdings rechtzeitig vor Inkrafttreten des Gesetzes im Januar 2009 gelingt, ist angesichts der in Deutschland üblichen Prozessdauer nicht sicher. Leider existiert in der Bundesrepublik keine realistische Möglichkeit den Gesetzgeber für von ihm wider besseres Wissen (siehe die zitierte Stellungnahme des Bundesrates) verursachte wirtschaftliche Schäden verantwortlich zu machen. Doric hat deshalb auch Diskussionen zu einer technischen Lösung des Problems aufgenommen. Diese könnte etwa in der seit kurzem existierenden Möglichkeit zur Direkteinspeisung von Biomethan, wie es in Penkun produziert wird, in das öffentliche Gasnetz, liegen. Die Einspeisung von Biomethan ist nicht direkt durch das EEG 2009 und seine Vorgänger gefördert und eröffnet so Vermarktungsmöglichkeiten, die nicht wie die Stromeinspeisung dem direkten Einfluss der Politik unterliegen. Der Einspeisepreis bestimmt sich grundsätzlich am Markt und ist heute bereits so attraktiv, dass er eine wirtschaftliche Nutzung von Biomethan ermöglicht, die mindestens vergleichbar mit der Nutzung durch Verstromung ist. Angesichts des steigenden Marktpreises für fossile Brennstoffe und der steigenden Nachfrage nach umweltfreundlichen Alternativbrennstoffen kann hier sogar von weiteren Steigerungen der erzielbaren Vergütung in der Zukunft ausgegangen werden. Wir haben daher damit begonnen die technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten des Umbaus der Anlage in Penkun von der Strom- auf die Gasanspeisung zu analysieren um die geplante Wirtschaftlichkeit der Anlagen über die Nutzungsdauer zu erhalten. Erste Resultate werden uns hierzu in Kürze vorliegen. 

 

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