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Doric Energy | GENO Bioenergie

03-11-2008
GENO Bioenergie 1: Einreichung der Verfassungsbeschwerde zum novellierten EEG

Die GENO Bioenergie Leasingfonds Erste GmbH & Co. KG als Eigentümerin des Bioenergieparks in Penkun hat am 3. November 2008 gemeinsam mit dem Leasingnehmer NAWARO BioEnergie Park „Klarsee“ GmbH eine Verfassungsbeschwerde und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundes-verfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, nachdem das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2009) am 31. Oktober 2008 im Bundesgesetzblatt offiziell veröffentlicht wurde. Die Verfassungsbeschwerde zielt auf die Änderung des Art. 1 § 19 Abs. 1 (Anlagenbegriff) bzw. Art. 1 § 66 Abs. 1 (Übergangsbestimmungen bzw. Bestandsschutz für Altanlagen) im novellierten EEG ab, um den verfassungsrechtlich garantierten Vertrauens- und Investitionsschutz für bestehende Anlagen wie den Bioenergiepark in Penkun zu gewährleisten. Die Dauer und der Ausgang des Verfahrens sind derzeit noch ungewiss, weitere Entwicklungen werden zeitnah auf dieser Seite bekannt gegeben.

 

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