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Doric Energy | GENO Bioenergie

13-11-2008
EEG 2009: Initiative macht Fortschritte

Neben der von Doric Asset Finance unterstützten Verfassungsbeschwerde haben im Rahmen der bundesweiten Initiative gegen die umstrittene Neufassung des Anlagenbegriffs des EEG 2009 die Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen Anfang November 2008 im Bundesrat einen Vorschlag zu einem Artikelgesetz zur Änderung des § 66 EEG 2009 veranlasst. Hierdurch sollen sogenannte Bestandsanlagen und damit auch der Bioenergiepark „Klarsee“ von dem Anwendungsbereich des geänderten Anlagenbegriffs ausgenommen werden. Wie schon vielfach kritisiert, entzieht der neu definierte Anlagenbegriff bestehenden Anlagen nachträglich die Existenzgrundlage.

Schon im Dezember 2007, als der Gesetzentwurf des EEG 2009 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, hatte die Doric Asset Finance in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung des Parks mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Kontakt aufgenommen und  eine Wahrung des verfassungsrechtlich garantierten Vertrauens- und Investitionsschutzes für bereits errichtete Anlagen gefordert.

Unter Negierung des verfassungsrechtlich gesicherten Vertrauens- und Investitionsschutzes wurde das EEG 2009 am 4. Juli 2008 verabschiedet. Hinsichtlich der Frage der Bestandsanlagen und adäquater Übergangsregelungen sollen nun neue Beratungen stattfinden: Diese Woche findet ein Termin im Agrarausschuss sowie ein weiterer Termin im Umweltausschuss des Bundesrates statt. In der kommenden Woche ist eine Beratung im Plenum geplant. Trotz ermutigender Signale bleibt abzuwarten, wie sich der Bundesrat, der Bundestag und das zuständige Bundesministerium für Umwelt, das sich in der Vergangenheit bereits ohne nachvollziehbare Gründe immer wieder über von vielen Seiten geäusserte Bedenken hinweg gesetzt hat, verhalten.

 

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