28-11-2008
Antrag zur Änderung der EEG-Novelle passiert den Bundesrat
Der Bundesrat hat in seiner 851. Sitzung am 28. November 2008 den von den Bundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen gestellten Antrag zu einem Artikelgesetz zur Änderung des § 66 EEG 2009 begrüßt, um so Bestandsschutz für Altanlagen zu gewährleisten, die vor Inkrafttreten des EEG 2009 in Betrieb genommen wurden. Der Beschluss des Bundesrates zur Änderung des novellierten EEG zielt darauf ab, §19 Abs. 1 EEG 2009 (Anlagenbegriff) in die Übergangsregelung des §66 EEG 2009 aufzunehmen. Dadurch würde der Bestandsschutz bei der Vergütung bereits bestehender Biogasanlagen (u.a. auch für den Bioenergiepark „Klarsee“ in Penkun) gewährleistet.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung vorgelegt, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung weiterleiten muss.
Weitere Stellungnahme der FDP-Bundestagsfraktion:
http://www.fdp-fraktion.de/webcom/show_websiteprog.php/_c-649/_lkm-566/_nr-11525/bis-/i.html