23-12-2008
Aktueller Stand der Gesetzesinitiative zur Aufnahme einer Übergangsregelung für Bestandsanlagen / Aktueller Stand des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht
Der Bundesrat hat auf seiner 851. Sitzung am 28. November 2008 beschlossen, den Gesetzentwurf gemäß Art. 76 Abs. 1 GG in den Bundestag einzubringen (BR-Drs. 824/08 (B)), um so Bestandsschutz für Altanlagen zu gewährleisten, die vor Inkrafttreten des EEG 2009 in Betrieb genommen wurden. Der Gesetzentwurf liegt derzeit der Bundesregierung vor, die ihn noch nicht an den Deutschen Bundestag weitergeleitet hat. Frühester Termin im Bundestag ist damit die erste Sitzungswoche im Januar 2009 (19.-22. Januar 2009).
Anlegern wird zur Begleitung und Unterstützung des Gesetzgebungsprozesses empfohlen, sich an ihre regionalen Bundestagsabgeordneten zu wenden und diese um Unterstützung zu bitten. Ihren Abgeordneten finden Sie unter: http://www.bundestag.de/mdb/wkmap/index.html.
Das Bundesverfassungsgericht hat die von der GENO Bioenergie Leasingfonds Erste GmbH & Co. gemeinsam mit dem Leasingnehmer NAWARO BioEnergie Park „Klarsee“ GmbH eingelegte Verfassungsbeschwerde nebst Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung an sämtliche Verfassungsorgane weitergeleitet und diese zur Stellungnahme aufgefordert. Die Fondsgesellschaft und der Leasingnehmer haben die Stellungnahme der Bundesregierung erhalten, die Frist zur Stellungnahme wurde bis zum 12. Januar 2009 gesetzt. Eine Entscheidung über die beantragte einstweilige Anordnung, die zu einer Aussetzung der Bestimmung führen soll, in der die rückwirkende Änderung des Anlagenbegriffs geregelt ist, bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden ist, wird im Februar 2009 erwartet.