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Doric Energy | GENO Bioenergie

06-02-2009
Doric Informiert - Bundesregierung fordert Parlament zur Untätigkeit auf

In der Kabinettssitzung vom 4. Februar 2009 hat das Bundeskabinett auf Initiative des SPD-geführten Bundesumweltministeriums die Gesetzesinitiative des Bundesrates zur Herstellung des Bestandschutzes für Altanlagen mit der Empfehlung an den Bundestag weitergeleitet, vor einer Entscheidung das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht abzuwarten. Die Empfehlung der Bundesregierung finden Sie veröffentlicht als BT Drucksache 16/11833, eine Vorabfassung finden Sie auf der Doric Webseite. Nehmen Sie als betroffener Anleger diese Entscheidung zum Anlass, nochmals Ihren Bundestagsabgeordneten anzusprechen. Erinnern Sie daran, dass die gewählten Abgeordneten nicht ihrer Parteiführung, sondern allein ihrem Gewissen verantwortlich sind. Der Vorschlag der Bundesregierung stellt die Aufforderung zur Selbstentmündigung des Parlaments dar. Viele Anleger haben in den vergangenen Wochen ihren Bundestagsabgeordneten angesprochen und wir haben gemeinsam, so ist zu hoffen, erste Erfolge zu verzeichnen.

Zum Sachstand: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren für Ende Februar/Anfang März angekündigt. Mehrere Anfragen des Gerichts haben wir in den letzten Wochen umfänglich beantwortet. Der weitere Verlauf bleibt abzuwarten. Am Rande interessant ist die Tatsache, dass die die Bundesregierung vertretende Kanzlei Gassner, Groth, Siederer & Collegen in der Vergangenheit in mehreren Informationsblättern und Stellungnahmen die Verfassungswidrigkeit der nun von ihr heute für die Bundesregierung verteidigten Regelung gerügt hat. So schreibt die Kanzlei im Energie-Newsletter vom November 2008: „Wir haben schon mehrfach darauf hingewiesen, dass wir die mit der Anwendung des § 19 auf Bestandsanlagen einhergehende Rückwirkung für rechtsstaatlich bedenklich halten.“

Nachdem das Bundesumweltministerium die gemäß Grundgesetz zur Vorlage an den Deutschen Bundestag vorgesehene Frist von 6 Wochen bereits auf 9 Wochen verlängert hatte (grundsätzlich ist die Fristverlängerung nur bei umfangreichen Vorlagen vorgesehen, wozu die Vorlage des Bundesrates hier sicherlich aufgrund ihres 2-seitigen Umfanges nicht gehört), liegt die Angelegenheit nun endlich beim Deutschen Bundestag. Auf der Grundlage der uns vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass die Fraktionen der FDP und Die Grünen die Bundesratsinitiative uneingeschränkt unterstützen. Aus standardisierten Antworten, die Anlegern auf Anfragen an Bundestagsabgeordnete zugehen, geht hervor, dass auch die CDU/CSU die Bundesratsinitiative unterstützt. Interessanterweise bestätigen die Abgeordneten der CDU/CSU, dass es sich bei dem Anlagenbegriff des EEG 2009 nicht wie von der SPD behauptet, um eine Klarstellung handelt, sondern hier eine Neuregelung, abweichend vom Anlagenbegriff des EEG 2004, vorliegt.

Allerdings ist man in der CDU/CSU wohl weitgehend der Auffassung, sich aufgrund der Koalitionsvereinbarung nicht über eine ausdrücklich ausgesprochene „Blockadehaltung“ der SPD hinwegsetzen zu können. Die SPD ist weiterhin, angeführt vom stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Kelber, gegen die Bundesratsinitiative eingestellt. Man wiederholt hier ungerührt, dass der Anlagenbegriff des EEG 2009 eine Klarstellung des Anlagenbegriffs des EEG 2004 und keine Neufassung sei.  Bestandsschutz sei daher nicht erforderlich. Es bedarf keiner juristischen Fähigkeiten um zu erkennen, dass die Regelung des EEG 2009, die auf räumliche und zeitliche Nähe verschiedener Anlagen abstellt, um diese dann ausdrücklich nur für Gebührenzwecke zu einer Anlage zusammenzufassen, keine Klarstellung des technischen Anlagenbegriffs des EEG 2004 ist. Ebenso unrichtig wird weiterhin behauptet, der Anlagenbetreiber Nawaro sei durch Bundesministerien vor Planungsbeginn darüber informiert worden, dass die Anlage in Penkun nicht „gewünscht“ sei und schon deshalb habe man keinen Bestandsschutz verdient. Abgesehen von der Tatsache, dass Wünsche eines Ministeriums bei eindeutigem Gesetzeswortlaut wenig Relevanz haben (das Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beispielsweise unterstützt die Einführung von Bestandsschutz, weil es das EEG 2009 insofern für verfassungswidrig hält), hat es nach Versicherung von Nawaro vor Baubeginn und Genehmigungserteilung, sowie Abschluss wesentlicher Zulieferverträge keinerlei Kontakt zwischen Nawaro und Bundesministerien gegeben. Eine ablehnende Haltung, insbesondere des Bundesumweltministeriums, war dort nicht bekannt, vielmehr haben verschiedene Landesministerien in Mecklenburg-Vorpommern das Vorhaben offen unterstützt.

Ziel der SPD ist eine ideologische „Abstrafung“ auch von Anlagenparks, die nicht in das Konzept der dezentralen Energieversorgung passen. Hierfür ist Penkun von der Bedeutung her sehr passend. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass sich die Energieversorgung der Bundesrepublik wohl kaum über Hofanlagen wird darstellen lassen. Die Gefährdung der in Penkun und in der Zulieferindustrie entstandenen Arbeitsplätze in einem strukturschwachen Gebiet wird zynisch akzeptiert. Erhebliche Steuerausfälle durch mit anderen Einkünften ausgleichsfähigen Verlustzuweisungen durch  Voll- oder Teilwertabschreibungen von Anlagen in der gesamten Bundesrepublik werden ebenso hingenommen, wie der Verlust erheblicher privater Investitionen in die energiepolitische Zukunft. Fragwürdig ist auch die Tatsache, dass Beamte des Bundesumweltministeriums, die an solchen Gesetzesvorlagen mitarbeiten, außerhalb ihre Funktion – ohne Thematisierung von Interessenskonflikten - Kommentare zum EEG erstellen.   Leider waren bisher weder das Bundesumweltministerium noch die Fraktionsführung der SPD bereit, vielfach von uns in den letzten Wochen und Monaten angebrachte Gesprächsangebote aufzunehmen. Bisher haben wir von Herrn Kelber unter dem Datum des 19. Dezember 2008 lediglich folgende Antwort auf unsere Bemühungen erhalten: „…Daraus ableiten zu wollen, nur die SPD trete gegen das Anliegen von betroffenen Akteuren ein, ist geradezu abenteuerlich. Daher rate ich dringend dazu, auf solche Vorwürfe im Schwarz-Weiß-Schema zu verzichten. Wie immer wir sachlich zu der Frage des § 19 stehen mögen. Eine öffentliche Diskussion in der Rollenverteilung Schwarz und Weiß wird den Stellenwert der betroffenen Anlagebetreiber bestimmt nicht erhöhen.“

Sprechen Sie daher Ihre Bundesabgeordneten weiter an. Erinnern Sie die Koalitionsabgeordneten, dass sie nicht der Koalitionsführung oder einer Koalitionsvereinbarung unterworfen sind, sondern ihrem Gewissen. Bitten Sie insbesondere die Abgeordneten der CDU/CSU, sich nicht hinter der Koalitionsvereinbarung zu verstecken. Erinnern Sie die SPD Abgeordneten an Hessen und an die von der SPD propagierte Förderung erneuerbarer Energien und fiskalischer Disziplin. Reden müssen Taten folgen und nicht die Verbeugung vor Anweisungen von Parteioberen. 

 

 

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