12-02-2009
Doric Informiert - Aktuelles zum EEG 2009
Anlagenbegriff/Übergangsregelung im EEG 2009 - Neues von der SPD
Mittlerweile gibt es weitere Nachrichten aus dem Bundestag. Wie berichtet hat die Bundesregierung dem Bundestag mit der Bundestagsdrucksache 16/11833 zum Nichtstun geraten. Die Fraktionen der FDP und Die Grünen sehen hierin nach uns vorliegenden Informationen allein einen Skandal. Das Parlament wird zur Selbstentmündigung aufgefordert und nimmt seinen verfassungsrechtlichen Auftrag vorsätzlich nicht wahr. Die Fraktion der CDU/CSU bestätigt auf Investorenfragen mittlerweile immer deutlicher ihre Unterstützung. So teilt der CSU-Abgeordnete Frank Obermeier mit, dass man die Aktivitäten des Bundesrates unterstützt und hofft, alsbald eine akzeptable Lösung gegen den Widerstand der SPD und des Bundesumweltministeriums zu finden. Herr Kelber bezeichnet dies als „Nebelkerzen des Koalitionspartners“. Allerdings bewegt sich auch bei der SPD einiges, wenn auch nicht immer in die richtige Richtung.
Mit Datum 11. Februar 2009 teilt uns Herr Kelber mit: „Tatsächlich hat sich die Situation … nicht geändert: Angesichts der schwebenden Verfahren zum Anlagenbegriff des § 19 EEG vor Gericht besteht aktuell kein Beratungsbedarf. Alle Beteiligten sind sicherlich klug beraten, den Ausgang dieser Verfahren abzuwarten“. Herr Kelber ist also weiterhin der Auffassung, dass es Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes und nicht seine Aufgabe als Parlamentarier ist, verfassungsgemäße Gesetze zu erlassen. Um keine falschen Vorstellungen aufkommen zu lassen, wie Herrn Kelbers Empfehlung an Doric zu verstehen ist, den Ausgang des Verfahrens vor dem BVerfG abzuwarten, genügt ein Blick auf www.abgeordnetenwatch.de. In seiner Beantwortung der Fragen von Herrn Peters fordert er auf, das Unternehmen bzw. die bei Vermittlung beratenden Bank wegen Falschinformation in Anspruch zu nehmen. Zu gründen seien diese Ansprüche auf die Tatsache, dass die Bundesregierung im Rahmen der „kleinen“ EEG Novelle im August 2006 deutlich gemacht habe, dass Anlagensplitting rechtswidrig sei und „Vollzugslücken“ ausgenutzt wurden, durch die der Stromverbraucher ungebührlich belastet würde. Diese Stellungnahme verwendet die SPD, wie wir heute erfahren, auch als Musterbrief und versucht sich nun als vermeintlicher Verbraucherschützer, um durch Vernebelung von der von ihr verfolgten verantwortungslosen Politik abzulenken.
An anderer Stelle rückt die SPD vorsichtig von der mühlenartig wiederholten Behauptung, das EEG habe sich nicht geändert, ab. So teilt der SPD-Abgeordnete Lothar Binding ebenfalls auf www.abgeordnetenwatch.de mit, dass zwar „die Module nicht mit baulichen Anlagen verbunden sind“ (und damit eben entsprechend der Regelungen des EEG 2004 selbständige Anlagen darstellen), aber dass das EEG 2004 – entgegen dem eindeutigem Wortlaut - seiner Auffassung nach selbständige Anlagen auch dann zusammenfassen, wenn „ein Anlagenbetreiber, der die gesamtwirtschaftlichen Folgekosten bedenkt, statt vieler kleiner Module mehrere größere Module oder eine einzige Anlage errichtet hätte“.
Ebenso wenig wie wir uns von den Drohungen von Herrn Kelber behindern lassen, sollten auch Sie als betroffene Anleger sich davon abschrecken lassen, weiter an Ihre Bundestagsabgeordneten heranzutreten. Hierzu sind sicherlich die folgenden Informationen hilfreich:
Während der für die Öffentlichkeit abgehaltenen Eröffnungsfeier am 6. Oktober 2006 in Penkun hatte der damalige SPD Staatssekretär im Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, und heutige Staatsekretär im Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung, Sebastian Schröder, nur lobende Worte für den Anlagenpark als er in seiner Rede ausführte:
„…In ihm [dem zu errichtenden Bioenergiepark] wird sich die weltweit modernste und leistungsfähigste Biogasanlage befinden. Biogene Rohstoffe, die überwiegend von den Landwirten aus der Umgebung kommen, sollen zu Gas verarbeitet werden. Das Biogas wird dann in 40 Blockheizkraftwerken verstromt und ins öffentliche Stromnetz eingespeist… Ein solches Gesamtkonzept nenne ich nachhaltiges Wirtschaften. Das Vorhaben wird für die NAWARO AG eine technische und logistische Herausforderung darstellen. Die Rahmenbedingungen dafür sind gut. Ich schätze ein, dass der Biomassebereich in den nächsten Jahren eine ähnlich rasante Entwicklung erfährt wie der Windkraftbereich. Ihr Projekt ist das beste Beispiel dafür…“.
Noch später, d. h. am 15. Mai 2007 wurde mit Unterstützung der derzeitigen Bundesregierung, vertreten durch das Wirtschaftsministerium, anlässlich des Weltwirtschaftsgipfels in Heiligendamm (G8-Gipfel) im Juni 2007 die Broschüre „The Power of Ideas“ herausgegeben. In dieser Broschüre werden die Anlagen in Penkun, den internationalen Besuchern in energie- und umwelttechnischer Sicht als weltweites Vorzeigeobjekt vorgestellt. Ein Auszug der Broschüre
ist beigefügt.
Fragen Sie Ihre Abgeordneten und insbesondere die SPD was sich seitdem geändert hat. Was bei der Eröffnungsfeier als Beispiel für nachhaltiges Wirtschaften von der SPD gelobt wurde, ist heute laut Herrn Kelber und seinen SPD Kollegen, die Nichtbeachtung von gesamtwirtschaftlichen Folgekosten und eine ungebührliche Belastung des Stromverbrauchers. Richtig ist, dass wie Herr Kelber erwähnt, die Bundesregierung äußerte, dass sie ein nicht näher definiertes Anlagensplitting für rechtswidrig hält. Unerwähnt lässt Herr Kelber, dass im Rahmen der kleinen EEG Novelle im August 2006 die Anlage in Penkun konkret Gegenstand der Kabinetts-beratungen war und trotzdem der Anlagenbegriff des EEG 2004 nicht geändert wurde. Vor diesem Hintergrund musste man also damals davon ausgehen, dass Änderungsbedarf (der in klarem Gegensatz zu den anderweitigen öffentlichen Äußerungen der Beteiligten gestanden hätte) aus Sicht der zuständigen Ministerien nicht bestand (siehe dazu auch Doric Informiert vom 20. Oktober 2006).
So schreibt auch der Fondsjournalist Stefan Loipfinger im fondstelegramm vom 20. November 2006:
„…Laut fondstelegramm-Recherchen bei Gremien des Umweltministeriums sowie Verbänden und Betreibern wurde diese Problematik zwar bestätigt, eine Änderung des Anlagenbegriffs sei jedoch derzeit nicht Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens. Es sei zwar richtig, dass der Bundesrat auch das Bundesumweltministerium einen Missbrauch der Vergütungsabstufung missbilligen, da dies die effektive Gesamtkostenbelastung durch das EEG erhöhe, jedoch sähe man keine Möglichkeit, eine eigene Novellierung deshalb anzugehen. So wird dieser Punkt wohl erst im Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum EEG ausführlich analysiert werden. Die nächste Novellierung ist für den 31. Dezember 2007 festgelegt. Mit diesem Stichtag könnte die bisherige Praxis dann auch geändert werden…“
Für die Anlage in Penkun war die Rechtslage damit klar und eindeutig und auch so gegenüber Pressevertretern artikuliert. Klar wird heute allerdings auch, dass es innerhalb der Bundesregierung und sogar der SPD verschiedene Auffassungen zu der Frage gab, ob Anlagenparks wünschenswert waren. Die öffentlichen Äußerungen der Bundesregierung und der SPD speziell zu Penkun waren allerdings voll des Lobes.
Der SPD-Abgeordnete Binding lässt schließlich unerwähnt, dass große Anlagenmodule zum Zeitpunkt einer angeblich missbräuchlichen Gestaltung von Penkun, d.h. der Anlagenplanung, -genehmigung und vertraglicher Kontrahierung nicht existierten und der Bundesregierung hierzu auch eine im Auftrag der Deutsche Umwelthilfe e.V. erstellte Studie des Instituts für Energetik und Umwelt (Leipzig) und Öko-Institut e.V. (Darmstadt) vom Februar 2007 vorliegt, die dies bestätigt. Geheimnis der SPD schließlich bleibt, wo ungebührlichen Belastungen des Stromverbrauchers herzuleiten sind. Die Investitionskosten für 40 Anlagen entsprechen dem 40-fachen der Investitionskosten einer entsprechend dimensionierten Einzelanlage. Ebenso sind die Kosten für die Futterstoffe identisch. Eine Kostendegression besteht nicht. Vorteile entstehen lediglich durch professionelle Betriebsüberwachung, die zu einen sichereren und effizienteren Betrieb mit einer höheren Jahresbetriebsstundenzahl führt, als sie typischerweise auf einer traditionellen Hofanlage erzielt würde. Die daraus resultierende durchschnittliche 5 % höhere Energie-Ausbeute bei gleichem Rohstoffeinsatz rechtfertigt aber sicher nicht eine Vergütungsreduktion von bis zu 45 % wie im EEG 2009 vorgesehen und sollte eigentlich aus umwelt- und energiepolitischen Erwägungen begrüßt und nicht behindert werden. Hinsichtlich der von der SPD behaupteten Mehrbelastung des Stromverbrauchers ist schließlich folgendes festzuhalten. In einer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht vom 31. Januar 2009 kommt der Fachverband Biogas e.V. zu dem Ergebnis, dass, wenn die von ihm erhobenen 382 betroffenen Anlagen in Deutschland entsprechend des Anlagenbegriffs des EEG 2004 abgerechnet werden, sich gegenüber der Anwendung des Anlagenbegriffs des EEG 2009 für einen 2 Personen Haushalt in Deutschland im schlechtesten Fall eine Mehrbelastung von 0,56 € pro Jahr, oder 0,05 € pro Monat ergibt. Dieser „Mehrbelastung“ steht der Erhalt von mindestens 382 Bestandsanlagen zur erneuerbaren Energieerzeugung, der Erhalt einer Vielzahl von Arbeitsplätzen, sowie die Vermeidung erheblicher Steuerausfälle allein in 2009 gegenüber. Welch positive Bilanz in Zeiten einer Wirtschaftskrise!
Erinnern Sie auch die Abgeordneten der CDU/CSU, dass von der Bundesregierung der Anlagenpark in Penkun noch im Juni 2007 als weltweit führende Anlagenkonstellation dem internationalen Publikum während des Weltwirtschaftsgipfels angepriesen wurde. Erinnern Sie diese auch daran, dass es nicht ihrer Verantwortung als Abgeordnete entspricht, rein ideologisch motivierte Forderungen des Koalitionspartners zu tolerieren, sondern, dass der verfassungsrechtlich geforderte Bestandsschutz trotz politischen Zick-Zack-Kurses gesichert werden muss. So bestätigt auch Professor Dr. Friedhelm Hufen von der Universität Mainz im Handelsblatt Nr. 029 vom 11. Februar 2009 erneut die Verfassungswidrigkeit der Neuregelung, da das EEG 2009 gegen den Vertrauensschutz verstößt und enteignende Wirkung hat. Die Teilnahme an der Einspeisung ist nach geltender Rechtsauffassung eine Eigentumsposition der Anlagenbetreiber, in die nicht rückwirkend eingegriffen werden kann.
Selbst die Anwaltskanzlei, die die Position der Bundesregierung im anhängigen Verfassungsrechtsstreit zu vertreten hat, hat in verschiedenen veröffentlichten Publikationen rechtsstaatliche Bedenken gegen die Neuregelung des EEG 2009 geäußert: „Wir haben schon mehrfach darauf hingewiesen, dass wir die mit der Anwendung des § 19 auf Bestandsanlagen einhergehende Rückwirkung für rechtsstaatlich bedenklich halten.“ (Gassner, Groth, Siederer & Collegen – Energie-Newsletter November 2008)
Die Fondsgesellschaft und Doric sind sehr erfreut über das positive Echo und die gewährte Unterstützung, auch von Nichtbetroffenen. Es werden weiterhin alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Daher werden alle Betroffenen eindringlich gebeten, ihre vielfältigen Anstrengungen zur Kontaktaufnahme zu ihren Bundestagsabgeordneten unvermindert fortzuführen.
Im Falle von Fragen oder Anregungen kontaktieren Sie bitte unseren Anlegerservice unter anlegerservice@doricassetfinance.com oder Tel. 069 247559-70.