18-02-2009
Doric Informiert - Arbeitsplatzvernichtung ohne Not
Das Bundesumweltministerium hat in seiner Argumentation gegen den Bestandsschutz von Altanlagen bisher lediglich mit Missbrauch durch Anlagensplitting argumentiert, ohne näher darzulegen, worin der behauptete Missbrauch gelegen haben soll. Ein solcher Missbrauch muss dementsprechend bereits dann vorgelegen haben, wenn mehrere Bestandsanlagen durch verschiedene Eigentümer in räumlicher Nähe zueinander errichtet wurden – dies jedenfalls ist das Resultat der Anwendung des angeblich nicht geänderten Anlagenbegriffs im neuen EEG 2009. Darauf wollen wir hier nicht eingehen. Da aus uns vorliegenden Antworten / Rückäußerungen mittlerweile klar geworden ist, dass einer Vielzahl von Entscheidungsträgern die tatsächlichen Kosten / Nutzen der verschiedenen Aspekte der Gesamtdiskussion gar nicht bekannt zu sein scheinen, möchten wir die ausschlaggebenden Parameter nochmals kurz zusammenfassen.
Für Bestandsanlagen kommen neue Vergütungssätze nach dem EEG 2009 zur Anwendung. Es sind nach jüngsten Erhebungen des Fachverbandes Bioenergie e. V. mindestens 250 Bestandsanlagen betroffen. Hinzu kommen mindestens 80 Pflanzenöl–Blockheizkraftwerke und Holzanlagen. Die Zusammenfassung der Anlagen nach dem EEG 2009 bedeutet, dass mindestens 1/3 der bisherigen Vergütung wegfällt und auch gute Projekte die daraus resultierenden Verluste nur für kurze Zeit tragen können.
1. Existenzvernichtung: Die reduzierte Vergütung macht diese Bestandsanlagen bereits ohne Berücksichtigung von Finanzierungskosten, d.h. auf der reinen Betriebskostenebene verlustbringend und führt damit zwangsläufig zur Unwirtschaftlichkeit und Insolvenz.
2. Bestandsschutz ohne materielle Auswirkung für Stromverbraucher: Werden die Bestandsanlagen weiterhin auf der Grundlage des Anlagenbegriffs des EEG 2004 abgerechnet, ergibt sich nach Ermittlungen des Fachverbandes Bioenergie e. V. eine marginale Mehrbelastung des durchschnittlichen 2-Personen-Haushaltes in der Bundesrepublik von allenfalls 0,56 € pro Jahr. In der Sache kann man daher nicht von einer erheblichen Mehrbelastung des Stromverbrauchers durch eine bestandsschützende Regelung sprechen.
3. Bestandsanlagen tragen zur erneuerbaren Energiebilanz bei und werden – wie dem Biogaspark in Penkun – sogar als Vorzeigeprojekte vom Wirtschaftsministerium international angepriesen. Bei Insolvenz der Bestandsanlagen führt dies zu erheblichen Folgekosten/Schäden
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass Bestandsschutz vielen nützt und keinem schadet. Selbst das ideologische Argument, wer viele Anlagen baut ist gierig, ist schlichtweg falsch: Wer 20 Anlagen baut, erhält die 20-fache Vergütung und muss auch die 20-fachen Fütterungskosten tragen. Im Einzelfall kann sich sogar die Situation ergeben, dass Anlagen durch eine Grundstücksgrenze getrennt sind, unterschiedliche Eigentümer haben und auf Grund der räumlichen Nähe nun als eine Anlage bewertet werden.
In Zeiten der Krise werden Milliarden Fördermittel ausgegeben. Hier kostet der Arbeitsplatz dem Staat nichts, sondern spart sogar noch erhebliche Steuerausfälle bereits in 2009. Dennoch will man den Weg der Vernichtung von Unternehmen, Arbeitsplätzen und Kapital gehen und dies ohne Überlegung des volkswirtschaftlichen Nutzens. Das könnte der Missbrauch sein.
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