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19-02-2009
Doric Informiert - Bundesverfassungsgericht lehnt Antrag auf einstweilige Anordnung ab,
der Bundestag ist nun am Zug

Am 19. Februar 2009 hat das Bundesverfassungsgericht mitgeteilt, dass mit einer Mehrheit von 5 zu 3 Stimmen unser Antrag auf einstweilige Anordnung abgelehnt wurde. Da augenscheinlich der Berichterstatter und zwei weitere Richter, die ein positives Votum vorbereitet hatten, im Senat überstimmt worden sind, werden uns die tatsächlichen Entscheidungsgründe – einschließlich der Mindervoten –, die allesamt nun erst noch gefertigt werden müssen, erst in einigen Wochen vorliegen. Es ist überwiegend wahrscheinlich, dass die Ablehnung des Antrages auf rein prozessualen Gründen beruht, d.h. die fünf ausschlaggebenden Richter der Auffassung waren, dass von uns zunächst der Rechtsweg vor den Zivilgerichten zu erschöpfen sei. Eine Stellungnahme zum Gesetz selbst erwarten wir aufgrund dieses Verfahrensausganges nicht.

Aus diesem Grunde stellt die NAWARO nunmehr einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen den Netzbetreiber Vattenfall auf Zahlung der Einspeisevergütung gemäß der bisherigen Berechnungsgrundlage. Grundsätzlich ist Vattenfall nach unseren Informationen auch von der Verfassungswidrigkeit der Neuregelung überzeugt - allerdings an die bestehende Gesetzeslage gebunden. Aus diesem Grunde hoffen wir auf eine schnelle Entscheidung der Zivilgerichte.

Das Landgericht Stralsund hat während der letzten Tage einem ähnlichen Antrag eines uns nicht bekannten Anlagenbetreibers stattgegeben. Allerdings ist die Entscheidung nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar und stattet den betreffenden Anlagenbetreiber daher nicht mit der für die Begleichung der Betriebskosten notwendigen Liquidität aus.

Trotz der Enttäuschung über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gibt diese Entscheidung Anlass zur Hoffnung. Im Übrigen ist die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache selbst natürlich weiter anhängig.

Mit dieser Verfassungsgerichtsentscheidung ist nun allerdings jede Entschuldigung für eine weitere Untätigkeit des Bundestages entfallen. Wie Sie wissen, haben sich insbesondere die Koalitionsfraktionen bisher darauf zurückgezogen, über die Bundesratsinitiative zur Einführung des Bestandsschutzes für Altanlagen bis zu einer Verlautbarung des Bundesverfassungsgerichts nicht beraten zu müssen. Eine soeben erfolgte Veröffentlichung des Bundesumweltministeriums lässt allerdings befürchten, dass von Seiten des Bundesumweltministeriums unter Hinweis auf die fehlenden verfassungsgerichtlichen Entscheidungsgründe weiter versucht wird, die Entscheidung im Bundestag – über die geäußerten Bedenken des Bundesrates - zu verschleppen. Erinnern Sie Ihre Abgeordneten daher jetzt nochmals an ihre Pflicht und weisen auf folgende vier Punkte hin:

  1. Die Neuregelung des EEG 2004 vernichtet private Investitionen in Höhe von zwischen  € 500 Mio. und € 600 Mio. in erneuerbare Energien. Hinzu kommen weitere ergänzende Investitionen.

  2. Negativ betroffen sind unmittelbar zwischen 600 und 700 Arbeitsplätze in zum Teil strukturschwachen Gebieten in der Bundesrepublik sowie viele Arbeitsplätze in mittelbar betroffenen Betrieben.

  3. Durch die Vollabschreibung zahlreicher Bestandsanlagen entstehen allein im Jahr 2009 Steuerausfälle von rund € 250 Mio.

  4. Die Neuregelung des EEG 2009 spart dem durchschnittlichen 2-Personen-Haushalt in Deutschland maximal € 0,56 pro Jahr. Diese Ersparnis steht in keinem Verhältnis zu dem volkswirtschaftlichen Schaden, den die Neuregelung durch ihre Anwendung auf Bestandsanlagen verursacht.

Für weitere Informationen steht wie immer Ihr Anlegerservice unter anlegerservice@doricassetfinance.com oder Tel. 069 247559-70 zur Verfügung.

Anlage 1 - Entscheidung: Bundesverfassungsgericht
Anlage 2 - Bundesrat: Übergangslösung
Anlage 3 - Artikel "Verfassungsbeschwerden gegen neues EEG": Bund der Energieverbraucher

 

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