25-02-2009
Doric Informiert - Urteil des Landgerichtes Berlin: Diskussion um Missbrauch irrelevant
Erwartungsgemäß hat das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 24. Februar 2009 den von NAWARO gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
Wesentlich für das Landgericht war dabei, dass der Antrag auf eine Vorwegnahme der Hauptsache hinaus laufen würde. Zu berücksichtigen ist, dass bei einstweiliger Verfügung Leistungen des Energiekonzerns Vattenfall zu erbringen wären, die, falls sich das Hauptsacheverfahren als unberechtigt erweist, ggf. nicht zurückverlangt werden könnten, wenn der Antragsteller insolvent würde.
Darüber hinaus sah das Gericht sich nicht in der Lage, dem Antrag stattzugeben, da der Gesetzgeber mit dem § 19 Abs. 1 EEG 2009 – ohne Übergangsregelung für Bestandsanlagen – gerade nicht darauf abstellt, ob Missbrauch im Einzelfall vorliegt. Mit der Regelung wolle der Gesetzgeber ausdrücklich alle räumlich und zeitlich zusammenhängend errichteten Anlagen treffen.
Dies wiederum bedeutet nach unserer Auffassung, dass alle 250 - 350 Anlagen gemäß Erhebung des Fachverbandes Biogas betroffenen sind und nach Auffassung des Gerichtes wohl auch betroffen sein sollen. Da dieser vom Gesetzgeber gewollte fehlende Bestandsschutz somit nicht auf die Frage des Missbrauchs reduzierbar ist, sondern eine verfassungsrechtliche Frage hinsichtlich der Verletzung der Grundrechte aus Art. 12, 14 Grundgesetz sei, kann das Gericht als Zivilgericht nicht von einem eindeutigen Obsiegen in der Hauptsache ausgehen.
Gegen das Urteil wird nun Beschwerde eingelegt. Wir gehen davon aus, dass das Landgericht mutmaßlich nicht abhelfen, sondern die Sache sogleich an das Kammergericht zur Entscheidung weiterleiten wird. Das erscheint auch sachgerecht, um schnell Rechtsklarheit zu bekommen.