15-04-2009
Doric Informiert - Die SPD und die Wahrheit
Mit einstweiliger Verfügung vom 9. April 2009 hat das Landgericht Hamburg dem SPD Berichterstatter im Bundestag in Sachen EEG, Herrn Dirk Becker, untersagt, weiterhin zu behaupten, das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Beschluss vom 18. Februar 2009 die Rechtsauffassung der Bundesregierung bestätigt, wonach das sogenannte Aufsplitten einer großen Biogasanlage in mehrere kleine zur Erlangung einer höheren Gesamt-vergütung nach EEG eine rechtsmissbräuchliche Umgehung des Gesetzes darstelle.
Die Aussage von Herrn Becker, die von der SPD-Bundestags-fraktion aufgenommen wurde, zeigt, mit welchen Methoden die SPD Bundestagsfraktion versucht, ihre nicht nachvollziehbare Blockadehaltung zur Verhinderung des im Bundestag von der CDU/CSU, der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen und dem Bundesrat insgesamt befürworteten Bestandsschutzes unter dem EEG 2009 zu verteidigen. Schlagwortartig wird immer wieder mit Miss-brauch durch Anlagensplittung argumentiert, an keiner Stelle ist jemals erläutert worden, worin ein solcher Missbrauch zu Lasten des Stromverbrauchers eigentlich liegen soll. Der Fachverband Biogas e.V. hat festgestellt, dass die aus einem Bestandsschutz resultierende Mehr-belastung des Stromverbrauchers für einen 2-Personen-Haushalt EUR 0,56 pro Jahr beträgt. Damit wird die Kostenbelastung durch die von der SPD in zahlreichen Stellungnahmen gelobte Solarenergie (der Bayerische Rundfunk spricht in seiner Sendung vom 19. März 2009 von rd. EUR 33,- per Haushalt und Jahr), weit unterschritten. Wie kann eine Anlagenkonzeption wie in Penkun, die sich an technisch machbarer und verfügbarer Technik orientiert und für die es keine vernünftige wirtschaftliche Alternative gab oder gibt (90% der in Deutschland heute noch errichteten Biogasanlagen bewegen sich im 500 KW Bereich) missbräuchlich sein?
Die vom Landgericht Hamburg beanstandete Äußerung von Herrn Becker schließt sich nahtlos an die bisherigen Stellungnahmen der SPD in dieser Angelegenheit an. Noch am 5. März 2009 versuchte Herr Becker die Zahl der von der Neuregelung betroffenen Anlagen im Bundestag herunterzureden, in dem er ausführte, ihm seien nur vier Verfahren vor der Clearingstelle bekannt und der Hinweis auf 40 bis 250 Betroffene sei nicht belastbar. Mit Schreiben vom 13. März 2009 hat der Fachverband Biogas e.V. Herrn Kelber auf Anfrage der SPD Fraktion darauf hingewiesen, dass insgesamt 748 Anlagen an 291 Standorten betroffen sind. Spätestens seit dem verfassungsrechtlichen Verfahren, in dem zahlreiche Verbände entsprechend Stellung nahmen, hätte der SPD und Herrn Becker eigentlich bekannt sein müssen, dass wesentlich mehr als nur einige Anlagen betroffen sind. Die Strategie der SPD ist klar. Viele Betroffene passen nicht ins Konzept. Wie können so viele betroffene Anlagenbetreiber und Netzbetreiber missbräuchlich gegen eine doch „allgemein bekannte" Rechtslage gehandelt haben. Viel plausibler ist es zu behaupten, nur einige wenige schwarze Schafe hätten hier bewusst missbräuchlich gehandelt.
Selbst das Bundesumweltministerium beurteilte die Rechtslage im Sommer 2006 - ausweislich uns seit kurzem vorliegender Schreiben - differenziert. Dort führt das Bundesumweltministerium zum technischen Anlagenbegriff aus, dass technisch selbstständige Anlagen nach seiner nicht verbindlichen Ansicht (!) lediglich dann zu einer Anlage zusammengefasst werden sollten, wenn der alleinige Zweck der modularen Errichtung die Erzielung höherer Vergütungen war. Selbst nach der damaligen Auffassung des Bundesumweltministeriums war nicht jede modulare Konzeption in jedem Falle ein Missbrauch. Auch hier verzerren die Herren Becker und Kelber mithin die Sachlage. Uns ist kein Fall bekannt, in dem Anlagen allein zur Erzielung höherer Vergütung modular errichtet wurden, dies gilt auch für Penkun. Die in Penkun gewählte Modulgröße orientiert sich an der zum Zeitpunkt der Errichtung des Parks verfügbaren erprobten Technik und liefert aus unserer Sicht das Maximum an Betriebssicherheit für eine Gesamtleistung von 20 MW.
Unklar bleibt die Motivation für die Haltung der SPD Bundestagsfraktion, die das SPD geführte Umweltministerium in Mecklenburg-Vorpommern offen als falsch bezeichnet.