19-12-2007 – UK Steuerfreibeträge werden erhöht
Mittels Anweisung vom 10. Dezember 2007 (Order 2007/3481) wurden durch die britische Finanzverwaltung die Steuerfreibeträge für den Veranlagungszeitraum 2008/2009 festgelegt.
Der regelmäßige Steuerfreibetrag wird von bislang GBP 5.225 um 4% auf GBP 5.435 erhöht. Für Personen im Alter zwischen 65 und 74 Jahren wird der Freibetrag
GBP 9.030 betragen. Personen, die älter als 75 Jahre sind, können zukünftig einen Freibetrag von GBP 9.180 in Anspruch nehmen.
Ob Steuerausländern die genannten Steuerfreibeträge gewährt werden, hängt von deren Staatsangehörigkeit und/oder deren Wohnsitz ab. Deutschen Staatsangehörigen wird der Freibetrag ohne Rücksicht auf ihren Wohnsitz eingeräumt.
In der Prospektprognoserechnung des GENO EuropaFonds 2, London (Lion Plaza) der Doric wurde eine Indexierung der Freibeträge von 2% p.a. unterstellt. Für den Veranlagungszeitraum 2008/2009 wurde daher lediglich ein Freibetrag von GBP 5.238 prognostiziert. Damit steigt der britische Steuerfreibetrag bislang schneller als prognosegemäß unterstellt, womit zunehmend höhere Beteiligungssummen vollumfänglich von diesem Freibetrag profitieren.