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PRESSESPIEGEL  Februar 2009

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Nordkurier, 21.02.2009

Biogas-Erzeuger will weiter klagen

Rechtsstreit - Auf dem Zivilrechtsweg will jetzt die NAWARO BioEnergie Park GmbH „Klarsee“ gegen die Vergütungskürzungen vorgehen.

Von Rainer Marten

Penkun. Einmal unterlegen ist noch nicht verloren. Von diesem Grundsatz lässt sich offenbar die NAWARO BioEnergie Park „Klarsee“ GmbH leiten. Dessen Geschäftsführer Jochen Tilger kündigte gestern gegenüber dem Nordkurier Schritte auf dem Zivilrechtsweg gegen das zum Jahresbeginn neu gefasste Erneuerbare-Energien-Gesetz an.
Einen Tag zuvor war das Unternehmen mit seinem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, dieses Gesetz mittels einer einstweiligen Anordnung auszusetzen (der Nordkurier berichtete). „Damit steht aber noch nicht fest, wie das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde entscheiden wird. Eine Begründung des gerichtlichen Beschlusses steht noch aus“, teilte im Auftrag des Unternehmens Sprecherin Kathrin Lanz mit. Seit 2004 war es so, dass Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien bei dem zuständigen Netzbetreiber einen gesetzlichen Anspruch auf Abnahme und Vergütung des erzeugten Stroms haben. Die Höhe der Vergütung für Strom aus Biomasse ist dabei nach Leistungsklassen gestaffelt, so dass kleinere Anlagen eine höhere Vergütung pro Kilowattstunde erhalten als größere Anlagen.

Zum 1. Januar 2009 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz aus dem Jahr 2004 unter Beibehaltung des Fördersystems neu gefasst: Für die Berechnung der gesetzlich garantierten Mindestvergütung gelten danach nur als eine Anlage, wenn sie sich auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden, sie Strom aus gleichartigen erneuerbaren Energien erzeugen, der in ihnen erzeugte Strom in Abhängigkeit von der Leistung der Anlage vergütet wird und sie innerhalb von zwölf aufeinander folgenden Kalendermonaten in Betrieb gesetzt worden sind. In der Gesetzesbegründung wird ausgeführt, diese Regelung beinhalte lediglich eine Klarstellung der bisher geltenden Rechtslage.

Der Bioenergiepark bei Penkun besteht aus 40 Biogasanlagen, die sukzessive im Zeitraum zwischen November 2006 und Dezember 2007 in Betrieb genommen wurden. Die Beschwerdeführerinnen machen geltend, dass aufgrund der angegriffenen gesetzlichen Regelung die 40 Anlagen des Bioenergieparks entgegen der bisherigen Rechtslage erstmals als eine Großanlage gelten. Der Bioenergiepark könne angesichts der hiermit verbundenen Vergütungseinbußen nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden. Die Anlagenbetreiberin müsse innerhalb kürzester Zeit Insolvenz anmelden.

Mit Unverständnis reagierte Penkuns Bürgermeister Bernd Netzel (FDP) auf die Gesetzesänderung. „Für mich ist nicht nachvollziehbar, wie die Politik ein Unternehmen über eine Gesetzesänderung so ins offene Messer laufen lässt. Die Anlage wurde auf der Grundlage geltender Bestimmungen erbaut und berechnet. Wenn nach einer Gesetzesänderung rund ein Drittel der Erlöse fehlen, ist es nicht verwunderlich, wenn das Unternehmenskonzept dann nicht mehr aufgehen kann“, sagte er. Mit seinen rund 50 Arbeitsplätzen in den Anlagen und den 15 bis 20 Arbeitsplätzen im Bereich Transport sei das Unternehmen eine nicht mehr wegzudenkende Größe im Raum Penkun. „Darüber hinaus geben auch die zahlreichen Lieferverträge den Landwirten Arbeit und Absatzsicherheit“, so Netzel weiter.

 

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