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PRESSESPIEGEL März 2009

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DER FONDS Brief Nr. 84, 10. KW, 06.03.2009, Seite 14

5:3 gegen Biostrom-Anleger
Initiator Doric bleibt dennoch optimistisch

Die Betroffenen waren zuversichtlich, doch die Mehrheit der Richter am Bundesverfassungsgericht hat anders entschieden: Mit 5:3 Stimmern lehnten sie einen Antrag auf einstweilige Anordnung ab (Az: 1 BvR 3076/08). Es ging um das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in seiner neuesten Fassung. Es sieht vor, Strom aus Biogasanlagen niedriger abzurechnen als bislang. Und das auch bei bereits bestehenden Anlagen (siehe auch Der Fondsbrief Nr. 83, Seite 11 „Völlig ohne Plan?“).

Geklagt hatten unter anderem die Betreibergesellschaft Nawarro und der Fonds „Geno Bioenergie 1“ von Doric Asset Finance. Rund 5.500 Anleger haben mit rund 100 Millionen Euro Eigenkapital insgesamt 40 Biogas-Fermenter mit je 500 Kilowatt Leistung in Penkun finanziert. Mehrere kleinere Anlagen sollen nun nach der Definition des neuen Gesetzes als eine große gelten, und der Strom zu niedrigeren Vergütungssätzen abgerechnet werden. Nur mit elf statt mit 18 Cent pro Kilowattstunde.

Gibt es kurzfristig keine andere Entscheidung, soll nun zunächst einmal die Hälfte der Fermenter abgeschaltet werden. Der Ertrag dabei würde nicht mehr ausreichen, Gewinne zu erwirtschaften. Verluste sollten aber ebenfalls nicht anfallen. Das gelänge sowieso nur, weil der Fonds ausschließlich mit Eigenkapital finanziert ist. Bernd Reber, geschäftsführender Gesellschafter der Doric Asset Finance, glaubt weiterhin an ein glückliches Ende für die Investoren. „Das Urteil war keinesfalls eindeutig. Es ist erstaunlich, dass wir mit 3:5 Stimmen verloren haben. Aber die Mehrheit der Richter war offenbar der Ansicht, sie wollten dem Gesetzgeber nicht vorweg greifen“, so Reber. Damit ist der Ball zurück bei der Regierung. Das Bundeskabinett hatte sich Anfang Februar darauf geeinigt, erst einmal abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet.

Reber berichtet, quer durch alle Parteien gebe es eine Reihe von Parlamentariern, die das Gesetz anwenden wollten wie früher und den Bestandsschutz unterstützen. „Wir hoffen daher, kurzfristig eine positive Lösung für den Betreiber, die betroffenen Mitarbeiter, zuliefernde Landwirte und Investoren zu finden“, so Reber. Er stellt die Frage, wie weit die EEG-Willkür gehen wird. Die Fondskonzepte funktionieren nur mit 20-jähriger Planungssicherheit. So lange sollen die Fördersätze garantiert sein. Müssten Anleger auch hier rückwirkende Entscheidungen hinnehmen, werde wohl kaum noch jemand in solche Kapitalanlagen investieren.  

 

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