PRESSESPIEGEL April 2009
Handelsblatt vom 16.04.2009
Hunderte Biogasanlagen vor dem Aus - Gesetzesnovelle drückt Vergütungen – Privatanleger drohen mehrere hundert Millionen Euro zu verlieren
Klaus Stratmann | Berlin
Eine Änderung des Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG) zwingt die Betreiber von Biogasanlagen in die Knie. Betroffen sind mehrere hundert groß Anlagen – und die Investitionen vieler Privatanleger mit einem Gesamtumfang von mehreren hundert Mio. Euro. Am morgigen Freitag wird sich herausstellen, ob es für die Anlagen noch eine Zukunft gibt.
Die Biomasse hat in den vergangenen Jahren in der Stromproduktion enorm an Bedeutung gewonnen. Sie steht mittlerweile für vier Prozent der Stromproduktion. Sollte das EEG jedoch in seiner jetzigen Form in Kraft bleiben, bedeutete das einen herben Rückschlag für die Klimaschutzziele der Bundesregierung. Die ehrgeizigen Ausbauziele für die erneuerbaren Energien wären stark gefährdet.
Die im Januar in Kraft getretene EEG-Novelle führt zu drastischen Einnahmerückgängen für große Biogasanlagenparks. Viele Betreiber solcher Anlagen stehen vor der Insolvenz. Grundsätzlich will der Gesetzgeber den kleinteiligen Anlagenbau im ländlichen Raum fördern. Großanlagen dagegen werden mit der EEG-Novelle unattraktiv: Die Vergütungen für Ökostrom aus solchen Anlagen sind erheblich niedriger als die für Kleinanlagen.
Dass EEG sichert Produzenten von Strom aus Wind, Wasser, Sonne, Geothermie und Biomasse über zwanzig Jahre feste Vergütungssätze je Kilowattstunde zu, die teilweise weit über den Marktpreisen für konventionell erzeugten Strom liegen.
Für große Biogasanlagen soll die Zusicherung fester Vergütungssätze allerdings nicht gelten: Die mit der EEG-Novelle einhergehende Kürzung betrifft auch bestehende große Biogasanlagen, und zwar auch dann, wenn es sich um aus einzelnen kleineren Einheiten zusammengelegte Großanlagenhandelt. Aus Sicht des Bundesumweltministeriums ein Umgehungstatbestand: Wer sein Großprojekt in mehrere Module aufteilt, um für jede einzelne Einheit höhere Vergütungen zu kassieren, handelt nach Überzeugung des Ministeriums rechtsmissbräuchlich. Mit der EEG-Novelle werden Anlagenparks daher wie eine große Einheit betrachtet und müssen eine Kürzung der Vergütungen um bis zu 45 Prozent hinnehmen. Dass die Änderung auch für bestehende Anlagenparks und somit rückwirkend gilt, hat kürzlich zur Überraschung von Verfassungsrechtlern sogar das Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Die Rechtsänderung macht aus Vorzeigeprojekten Problemfälle. Zum Beispiel in Penkun/Mecklenburg-Vorpommern. Hier errichtete die Nawaro Engineering im Auftrag eines Leasingfonds und finanziert von mehr als 5000 Kleininvestoren Deutschlands größten Biogas-Anlagenpark. Noch im Begleitprogramm des G 8-Gipfels in Heiligendamm 2007wurdedas Projekt als Musterbeispiel gefeiert. Nun aber sind die Existenzsorgen groß. Der Betreiber hat die 20-Megawatt- Anlage bereits auf fünf Megawatt heruntergefahren, um für diese fünf Megawatt die höhere Vergütung zu erzielen. Die Einnahmen reichen gerade noch aus, um die variablen Kosten zu decken – mehr nicht.
Nach Angaben des Fachverbandes Biogas stehen mehrere hundert Biogasanlagen durch die EEG-Novelle vor Existenzproblemen. Eine Lösung dieser Probleme erhoffen sich die Betreiber von einer Empfehlung, die die EEG-Clearingstelle morgenveröffentlichen will. Das Umweltministerium hat die Clearingstelle eingerichtet, um Anwendungsfragen im Bereich des EEG zu klären. „Wir blicken mit gespannter Neugier auf die Entscheidung der Clearingstelle. Am Freitag entscheidet sich, ob es in letzter Minute gelingt, größeren Schaden abzuwenden“, sagte Felix Hess, Vorstandschef der Nawaro Bioenergie AG, die die Anlage in Penkun betreibt. Im Umweltministerium dagegen ist man gelassen: „Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Position komplett bestätigt. Damit ist die rechtliche Situation geklärt“, heißt es dort. Der „modulare Aufbau“, also das Zusammenfassen mehrerer Kleinanlagen, sei nicht schützenswert.
Längst ist der Streit ein Politikum. So pocht etwa die FPD-Bundestagsfraktion darauf, für Bestandsanlagen die alte Regelung mit der höheren Vergütung gelten zu lassen. Aus ökologischen und ökonomischen Gründen sei die Aufteilung einer Anlage in kleine Einheiten gerechtfertigt, heißt es in einem Papier aus der Fraktion. Ein Argument für die Nutzung mehrerer kleiner Einheiten sei, dass so die Störanfälligkeit sinke. In einem Schreiben appellieren die FDP-Abgeordneten Angelika Brunkhorst und Michael Kauch an die Spitze der Unionsfraktion, den Anlagenbetreibern zu helfen, „weil sonst Arbeitsplätze sowie Investitionen in Höhe von mehreren hundert Mio. Euro gefährdet sind“. Die FDP-Fraktion hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zu Änderung des EEG erarbeitet, den die große Koalition jedoch bislang abgelehnt hat.
Erfolgsmodell
Bio-Boom
Seit dem Inkrafttreten des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr2000 hat sich die Stromerzeugung aus Biomasse versechsfacht. Sie ist damit stärker gewachsen als die Stromerzeugung aus den übrigen erneuerbaren Energien (Wind, Wasser, Sonne, Geothermie). Insgesamt stammen mittlerweile rund 15 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Quellen, Biomasse allein deckt hierzulande etwa vier Prozent des Stromverbrauchs ab.
Bio-Gas
Rund 40 Prozent des Biomasse- Stroms stammte 2007 aus gasförmiger Biomasse (Biogas, Klärgas, Deponiegas). Etwa 49 Prozent wurde mittels fester Biomasse, etwa Holz, erzeugt, die verbrannt wurde. Mit flüssiger Biomasse, also Pflanzenöl, betriebene Blockheizkraftwerke lieferten rund elf Prozent des Stroms aus Biomasse.