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PRESSESPIEGEL April 2009

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EUWID Neue Energien vom 17.04.2009

Clearingstelle EEG legt Empfehlung zum Anlagenbegriff vor

Die Clearingstelle EEG hat dem so genannte „Anlagensplitting“ eine klare Absage erteilt. Ihrer Empfehlung zufolge liegt die Vermutung des Anlagensplitting nahe, wenn Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie auf zuvor geteilten oder aneinander grenzenden Grundstücken errichtet werden. Um Zweifelsfälle auszuräumen hat die Clearingstelle einen Kriterienkatalog erarbeitet. Aber auf wenn mehrere Anlagen auf dem im Sinne des Grundbuchrechts gleichen Grundstück liegen, müsse ein „Anlagensplitting“ nicht zwangsläufig vorliegen. Auch in diesem Fall können die Kriterien herangezogen werden, um Ausnahmefälle zu begründen, heißt es in der Empfehlung. Eine drohende Insolvenz sei hingegen kein ausreichender Grund für eine Ausnahme.

(Den vollständigen Artikel lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von EUWID Neue Energien.)

 

 

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