doric column and logo

Zweitmarkt für Doric-Beteiligungen

Grundsätzlich ist eine Investition in ein geschlossenes Beteiligungsangebot i.d.R. als ein langfristiges Investment zu betrachten. Die Veräußerbarkeit der Beteiligung ist sehr eingeschränkt.

Unter dem Zweitmarkt für Beteiligungen versteht man den Handel von Gesellschaftsanteilen vor Auflösung der Beteiligungsgesellschaft. Der Inhaber des Anteils (i.d.R. Ersterwerber) versucht dabei, seinen Anteil an einen Nacherwerber zu veräußern und zu übertragen.

Zum Schutz sowohl des Anteilsverkäufers als auch eines möglichen Erwerbers, insbesondere um einen transparenten Handel mit einer fairen Preisfindung zu gewährleisten, sollte nach Ansicht von Doric ein Handel nicht vom Initiator gesteuert werden. Man stelle sich vor: Der Intiator legt  einen Zweitmarktfonds auf. Dieser Fonds erwirbt Zweitmarktanteile von bereits vollständig platzierten Fonds des Initiators. Nun steht der Initiator, der über viel Insiderwissen verfügt, auf zwei Seiten. Er möchte einerseits möglichst günstig Anteile für den neuen Fonds erwerben, andererseits aber auch den verkaufswilligen Anlegern keinen zu geringen Preis zahlen. Doric fühlt sich im Rahmen ihrer Corporate Governance nicht in der Lage allen Parteien entsprechend gerecht zu werden und sieht deshalb davon ab, einen eigenen Zweitmarkt zu initiieren.

In den letzten Jahren haben sich jedoch einige unabhängige Handelsplattformen für den Handel mit „gebrauchten“ Fondsanteilen entwickelt. Hierüber werden in jüngster Zeit nennenswerte Umsätze ausgeführt. Ein Verkauf von Doric-Fondsanteilen ist daher im Bedarfsfall über bereits bestehende Zweitmarktbörsen, wie z.B. www.zweitmarkt.de, www.sekundaermarkt.de  oder www.zweitmarkt-plus.de (unvollständige Aufzählung ohne Wertung seitens Doric) möglich.

Die notwendige Verkaufsdokumentation stellt Doric gerne als Entwurf zur Verfügung und sichert Ihnen schon jetzt eine zügige Abwicklung der Übertragungsformalitäten zu.

zur�ckzurück